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Hilfreiches

Demenz-Test

Rasche und einfache Erstdiagnose

Demenz tritt etwa bei 13% der 80-jährigen und 30% der 90-jährigen auf. Sie hat eine Reihe von Ursachen. Neben Hauptauslöser Alzheimer sind das eine Reihe von Gefäß- und Nervenerkrankungen sowie unzählige Mischformen. Die Symptome sind so mannigfaltig wie die Krankheit: Störungen der Sprache, beeinträchtigte motorische Fähigkeit, Unfähigkeit, Gegenstände oder Menschen zu identifizieren bzw. wiederzuerkennen, Störung der Exekutivfunktionen wie Planen und Organisieren, etwa das Einhalten einer Reihenfolge.

Wo fängt die Demenz an? Vitacon-PsychologInnen haben dafür den ersten online-Demenz-Test entwickelt, der eine rasche Erstdiagnose ermöglicht. Als weiteren Schritt empfehlen wir eine persönliche Beratung. Wir stehen jederzeit gern für einen Termin zur Verfügung: +43 (0)2734 / 77181

In Arbeit – demnächst online!

Pflegekosten-Rechner

Alle Kosten und Förderungen auf Knopfdruck

Eine Frage, die natürlich alle Betroffenen beschäftigt: Mit welchen Aufwendungen müssen wir rechnen? Viele sehen sich dabei mit einem unübersichtlichen Dschungel an Kosten und Förderungen konfrontiert, oft kommt es zu unliebsamen Überraschungen. Dafür haben wir eine praktische Lösung entwickelt: Unser online-Pflegekostenrechner erfasst alle relevanten Daten und ermittelt exakt die Summe der Aufwendungen.

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Infos zum Pflegegeld

Wer ist anspruchsberechtigt?

Das Pflegegeld soll selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben pflegebedürftiger Menschen ermöglichen. Seit 1.1.2011 wird Pflegegeld gewährt, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden monatlich beträgt und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird. Wer diese Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf Pflegegeld vom Bund nach dem Bundespflegegeldgesetz: wenn eine Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung, ein Beamtenruhegenuss des Bundes, eine Vollrente aus der Unfallversicherung oder eine Rente beziehungsweise Beihilfe aus der Kriegsopferversorgung, der Heeresversorgung sowie nach dem Opferfürsorgegesetz oder dem Impfschadengesetz oder Verdienst- beziehungsweise Unterhaltsentgang nach dem Verbrechensopfergesetz bezogen wird. Andere pflegebedürftige Menschen (Berufstätige, mitversicherte/r Angehörige, BezieherIn einer Sozialhilfe oder BezieherIn einer Beamtenpension eines Landes beziehungsweise einer Gemeinde) können Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz ihres Bundeslandes beziehen. Mehr Infos finden Sie auf der Website des Bundessozialamtes.